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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 33 R 508/12

Die Beteiligten streiten - im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens - über die Verpflichtung der Beklagten, weitere Entgelte der Klägerin für Zeiten der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (Zusatzversorgungssystem nach Anlage 1 Nr. 1 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz [AAÜG] - AVItech -) für die Jahre 1977 bis 1978, 1980 bis 1984 sowie 1986 bis 1988 in Form jährlicher Jahresendprämien (JEP) festzustellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAE-42022

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