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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 2 AS 1300/12

Leitsatz

Leitsatz:

Stellt der Grundsicherungsträger zur Bestimmung der abstrakt angemessenen Kosten der Unterkunft auf einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB ab, so steht höheren Kosten der Unterkunft im Sinne der Angemessenheit der noch gültige Mietspiegel nicht entgegen, wenn sich durch die mit der Zufallsstichprobe erhobenen Daten für den nächsten Mietspiegel Preissprünge nach oben dargetan haben. Die neu erhobenen, ausgewerteten Daten spiegeln die aktuelle Wohnungsmarktlage zum Zeitpunkt ihrer Erhebung wider (Anschluss an , [...] Rn. 21).

Fundstelle(n):
HAAAE-42007

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