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Steuerberatervergütung: Vereinbarung zu § 4 StBVV – Muster
Vergütungsvereinbarung
Vergütungsvereinbarung für eine steuerstrafrechtliche und bußgeldrechtliche Beratung
Um bei anspruchsvollen Leistungen des Steuerberaters eine adäquate Honorierung zu erhalten, kann eine Vereinbarung über eine höhere und nunmehr auch niedrigere Vergütung ( § 4 StBVV) getroffen werden. Die vorliegende Arbeitshilfe bietet Muster für die Vereinbarung einer höheren Vergütung. Diese kann innerhalb des Gebührenrahmens erfolgen oder auch darüber hinausgehen, soweit sie nicht unangemessen hoch ist. Sie kann bei Auftragserteilung oder danach vereinbart werden. Im Gegensatz dazu hat eine Pauschalhonorarvereinbarung (§ 14 StBVV) lediglich die Vereinfachung der angemessenen Vergütung zum Gegenstand.
Nach § 4 StBVV i.d.F ist für die Vergütungsvereinbarung die Textform vorgesehen.
Mehr zum Thema Berufsrecht der Steuerberater sowie weiterführende Informationen im InfoCenter.
Weitere ggf. in Betracht kommende Muster: