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Substanzverluste von Gesellschafterdarlehen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAE-41728 In jüngerer Zeit haben der X. Senat und ihm folgend der IV. Senat des BFH entschieden, dass im Rahmen einer Betriebsaufspaltung Teilwertabschreibungen von im Betriebsvermögen gehaltenen Gesellschafterdarlehen mangels wirtschaftlichen Zusammenhangs mit Beteiligungseinkünften nicht dem (Halb-)Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG unterliegen. Die Finanzverwaltung, die weiterhin eine hiervon abweichende differenzierte Auffassung vertritt, hat noch nicht erklärt, ob sie sich dem BFH anschließen kann.
Ausführlicher Beitrag s..
Neue BFH-Rechtsprechung
Die neue Rechtsprechung des X. Senats des NWB MAAAE-12676 und NWB WAAAE-12677) sowie des IV. Senats ( NWB BAAAE-30627, und NWB IAAAE-35444) gilt ebenso, wenn ein Gesellschafter wegen der wirtschaftlichen Lage seiner GmbH auf die Rückzahlung eines Darlehens verzichtet oder wenn der Gesellschafter eine Bürgschaft für ein Bankdarlehen gegeben hat und für die drohende Inanspruchnahme aus der Bürgschaft eine Rückstellung bildet.
[i]Verlust bei der Substanz oder bei dem Ertrag des Wirtschaftsguts?Der BFH begründet diese Auffassung systematisch sehr überzeugend. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG unterwirft nur solche Betriebsausgab...