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NWB EV 8/2013 S. 246

Erbrecht – Zur Anfechtung eines Erbvertrags (BGH)

Der unter anderem für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH hat zum Umfang des Beurkundungserfordernisses bei Anfechtung eines Erbvertrags Stellung genommen ().

Hintergrund:
Ein Erbvertrag kann vom Erblasser angefochten werden. Gemäß § 2282 Abs. 3 BGB bedarf die Anfechtungserklärung der notariellen Beurkundung.

Sachverhalt:
Die Parteien streiten um die Erbenstellung. Der Erblasser schloss mit seiner ersten Ehefrau einen notariellen Erbvertrag, in dem die von ihm errichtete Stiftung (die Beklagte) als Alleinerbin eingesetzt wurde. Nach dem Tod seiner ersten Ehefrau heiratete der Erblasser 2009 die Klägerin und bestimmte sie mit handschriftlicher letztwilliger Verfügung zu seiner Alleinerbin.

Mit notarieller Urkunde vom erklärte er di...