Gleichstellung der Leistungen einer Fachkraft für Hygiene mit einer ärztlichen Tätigkeit - Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 14 UStG?
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Können die Leistungen einer Fachkraft für Hygiene einer ärztlichen Tätigkeit gleichgestellt werden und daher zu einer Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 14 UStG führen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
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Fundstelle(n):
UAAAE-41583