Zufluss von Arbeitslohn aus einer Ablösezahlung für die Übernahme einer Pensionsverpflichtung
Leitsatz
Bei der Übertragung einer Pensionsverpflichtung fließt dem Arbeitnehmer Arbeitslohn zu, wenn der Ablösungsbetrag auf sein
Verlangen an die übernehmende Gesellschaft gezahlt wird. Der Annahme eines Zuflusses steht nicht entgegen, dass dem Steuerpflichtigen
nach den Vertragsvereinbarungen kein ausdrückliches Wahlrecht eingeräumt wurde, statt der Übertragung der Pensionsverpflichtung
die Zahlung des Ablösungsbetrages an sich selbst verlangen zu können.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 8 Nr. 18 DStRE 2014 S. 910 Nr. 15 EFG 2013 S. 1498 Nr. 18 EStB 2014 S. 70 Nr. 2 KÖSDI 2013 S. 18592 Nr. 11 StBW 2013 S. 822 Nr. 18 CAAAE-41388
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