Seit dem Kindergeldanspruch für volljähriges verheiratetes Kind unabhängig von einem Unterhaltsanspruch des Kindes
gegen seinen Ehegatten
Leitsatz
1. Bis zum gehörte der Unterhaltsanspruch eines volljährigen verheirateten Kinds gegenüber seinem Ehegatten zu
den kindrgeldrechtlich maßgeblichen Einkünften und Bezügen.
2. Ab dem ist der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes nicht mehr zu berücksichtigen; die Eltern können daher
ab 2012 auch dann Kindergeld für ein verheiratetes Kind erhalten, wenn das Kind seinen Bedarf deckende Unterhaltsansprüche
gegen seinen Ehegatten hat (Anschluss an ; gegen DA 31.2.2 FamEStG).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1501 Nr. 18 KAAAE-41381
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