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FG Köln Urteil v. - 15 K 1243/12 EFG 2013 S. 1461 Nr. 18

Gesetze: AO § 169 Abs 1 Satz 3 Nr 1, AO § 125 Abs 1

Verfahren

Nichtigkeit eines Steuerbescheids; Festsetzungsfrist

Leitsatz

1) Ein Steuerbescheid, auf dem Namen und Adresse des Steuerpflichtigen handschriftlich geschrieben sind und der einen durchgestrichenen Text bzgl. einer Empfangsbevollmächtigung enthält und dessen Datum handschriftlich ergänzt wurde, ist nicht nichtig i.S.v. § 125 Abs. 1 AO.

2) Ein Steuerbescheid kann den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Behörde i.S.v. § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO auch im Wege der beabsichtigten Bekanntgabe durch einen Behördenangehörigen als Amtsboten verlassen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1461 Nr. 18
StBW 2013 S. 824 Nr. 18
AAAAE-41367

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