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NWB direkt Nr. 31 vom Seite 802

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Katharina Willerscheid

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAE-41284 Am ist das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird für Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit geschaffen, die persönliche Haftung des handelnden Partners (§ 8 Abs. 2 PartGG; sog. Handelndenhaftung) auszuschließen und die Haftung wegen fehlerhafter Berufsausübung auf das Vermögen der Partnerschaftsgesellschaft zu beschränken. Andere Verbindlichkeiten der Gesellschaft, z. B. aus Miet- oder Arbeitsverträgen, werden von der Haftungsbeschränkung nicht erfasst.

Ausführlicher Beitrag s..

Voraussetzungen der Haftungsbeschränkung

[i]Unterhalten einer BerufshaftpflichtversicherungVoraussetzung der Haftungsbeschränkung ist, dass die Partnerschaft eine durch Gesetz vorgegebene Haftpflichtversicherung unterhält (§ 8 Abs. 4 PartGG). Die konkreten Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind in den einzelnen Berufsgesetzen geregelt. Das Steuerberatungsgesetz fordert den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 1 Mio. € für den einzelnen Versicherungsfall. Durch die Festlegung eines konkreten Betr...