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Körperschaftsteuer | BMF-Schreiben zur Bildung organschaftlicher Ausgleichsposten
Der NWB YAAAE-22191 entschieden, dass ein passiver Ausgleichsposten i. S. des § 14 Abs. 4 KStG für Mehrabführungen nicht zu bilden ist, wenn die auf die Organgesellschaft entfallenden Beteiligungsverluste aus einem KG-Anteil aufgrund außerbilanzieller Zurechnung gem. § 15a EStG neutralisiert werden und damit das dem Organträger zuzurechnende Einkommen nicht mindern. Zur Anwendung des BFH-Urteils führt das aus, [i]infoCenter „Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft” NWB LAAAB-04863 dass mit Ausnahme des Anwendungsfalls des § 15a EStG in allen anderen Fällen bei der Bildung organschaftlicher Ausgleichsposten weiterhin auf die Abweichung des an den Organträger abgeführten Gewinns vom Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft abzustellen ist.