Eröffnung des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten im Streit um allgemeine Einsicht in Vollstreckungsakten durch den Insolvenzverwalter
Leitsatz
Für einen auf § 4 des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes (§ 1 Abs. 2 des Hamburgischen Transparenzgesetzes) gestützten Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt auf Einsicht in die den Schuldner betreffenden Vollstreckungsakten ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet (Anschluss an die Rechtsauffassung des BVerwG).
Gesetze: FGO § 33 Abs. 1, VwGO § 40 Abs. 1, HmbIFG § 4, HmbTG § 1 Abs. 2
Instanzenzug:
Gründe
1 Der VII. Senat schließt sich der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts an, wonach für einen auf § 4 des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes (§ 1 Abs. 2 des Hamburgischen Transparenzgesetzes) gestützten Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt auf Einsicht in die den Schuldner betreffenden Vollstreckungsakten der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist.
Anmerkung: Antwort des BFH auf die Anfragen des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom GmS-OGB 1/12 - 3/12 in den Verwaltungsstreitsachen beim BVerwG 7 B 2.12, 7 B 3.12 und 7 B 4.12, in denen das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob für eine auf § 4 des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes (nunmehr § 1 Abs. 2 des Hamburgischen Transparenzgesetzes) gestützte Klage eines Insolvenzverwalters auf Zugang zu den Informationen, die in den beim Finanzamt vorhandenen Vollstreckungsakten über den Schuldner enthalten sind, der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, unter Aufgabe seiner Rechtsauffassung im .
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
StB 2013 S. 264 Nr. 8
ZIP 2013 S. 1252 Nr. 25
CAAAE-41242