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BFH  - VI R 26/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 33

Rechtsfrage

Ist unabhängig von der persönlichen Perspektive des Steuerpflichtigen jeder mit ausreichender Erfolgsaussicht geführte Zivilprozess auch bei Abschluss eines Vergleichs (hier: Scheidungsfolgekosten) als zwangsläufig i.S. des § 33 EStG anzusehen? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.

Hinweis: Das Verfahren ist durch Beschluss vom bis zur Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs in dem Verfahren ausgesetzt.

Außergewöhnliche Belastung; Erfolgsaussichten; Prozesskosten; Scheidungsfolgekosten; Vergleich; Zivilprozess; Zwangsläufigkeit

Fundstelle(n):
GAAAE-40957

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