BFH - I R 24/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 4 Abs 3 Satz 4, EStG § 4 Abs 1, AO § 140, DBA Österreich, EStG § 32b Abs 1 Satz 1 Nr 3
Rechtsfrage
1. Ist ein atypisch stiller Gesellschafter einer österreichischen Gesellschaft über § 5 Abs. 1 EStG wegen der nach österreichischem Recht bestehenden Verpflichtung der Gesellschaft, Bücher zu führen, verpflichtet, seinerseits den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln? Können ausländische Normen über die Verweisung des § 140 AO eine Buchführungspflicht begründen, oder bezieht sich diese allein auf innerstaatliche Vorschriften?
2. Sind im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG die Anschaffungskosten für Kupfer, das dem Umlaufvermögen zuzurechnen ist, als sofort abziehbare Betriebsausgaben zu berücksichtigen?
Atypische stille Beteiligung; Betriebsausgabe; Buchführungspflicht; Doppelbesteuerung; Gewinnermittlungsart; Progressionsvorbehalt; Umlaufvermögen
Fundstelle(n):
PAAAE-40928