Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 2 K 1568/10 EFG 2013 S. 1529 Nr. 18

Gesetze: UStG §12 Abs. 2 Nr. 1

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für getrocknete Schweineohren

Leitsatz

Getrocknete Schweineohren stellen genießbare Schlachtnebenerzeugnisse dar, wenn sie für den menschlichen Verzehr geeignet sind.

In einem Futtermittelbetrieb getrocknete Schweineohren unterliegen aber nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, da die Trocknung in diesem Fall nicht unter den für Lebensmittel erforderlichen hygienischen Bedingungen vorgenommen wird, so dass die Schweineohren nicht zum menschlichen Verzehr geeignet sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1529 Nr. 18
WAAAE-40917

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen