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Neue Richtlinien der indischen Finanzverwaltung zur Behandlung von Entwicklungseinrichtungen ausländischer Unternehmen
[i]F&E in Indien durch verbundene oder unverbundene Dienstleister ist vielfältigDie indische Finanzverwaltung veröffentlichte am zwei Rundschreiben mit besonderer Relevanz für die steuerliche Beratung im Hinblick auf Verrechnungspreisgestaltungen. Bereits seit einiger Zeit lagert eine Vielzahl global agierender Unternehmen ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zumindest teilweise nach Indien aus und lässt diese dort von verbundenen oder unverbundenen Dienstleistern ausführen. Dabei verteilen sich diese Tätigkeiten auf die unterschiedlichsten Produkt- und Dienstleistungsbereiche, z. B. Informationstechnologie (im Hinblick auf Soft- wie auf Hardware), Pharmazeutik oder Automobilwirtschaft.
1. Bisherige steuerliche Behandlung von Entwicklungseinrichtungen
[i]Safe-Harbour-Regelungen schützen diesen für Indien wichtigen WirtschaftsbereichSeit 2009 existieren in Indien grundsätzlich sog. Safe-Harbour-Regelungen im Hinblick auf die steuerliche Behandlung von Entwicklungseinrichtungen. Ihr Zweck ist primär, die Position des Landes als einen der globalen Knotenpunkte in diesen Bereichen zu erhalten. Diese Normierungen fanden in der steuerlichen Praxis bislang allerdings wenig Anwendung.
[i]Korrekturen der Einkünfte waren bislang die RegelDie steuerliche Behandlung von unternehmerischen Aufwendungen für derartige Einrichtungen durch die indische Finanzverwaltung u...