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NWB BB 8/2013 S. 231

Datenbankgrundbuch beschlossen

Der Bundestag hat die Einführung eines Datenbankgrundbuchs beschlossen. Dadurch soll die Effizienz der Grundbuchämter gesteigert werden. Das Grundbuch soll in seiner Zuverlässigkeit und in seiner gewohnten Darstellungsform erhalten bleiben.

Es sollen zukünftig Grundbuchinhalte maschinenlesbar gestaltet werden. Inhalte werden strukturiert und sollen logisch verknüpft werden. Zwar werden in Deutschland bereits die meisten Grundbücher über Datenbanken geführt, jedoch werden dadurch nicht die Möglichkeiten der digitalen Führung der Grundbücher ausgenutzt. Es sollen neue Recherche- und Auskunftsmöglichkeiten entstehen. Zudem sollen durch die Umstellung schneller Informationen über Dienstbarkeiten zu erlangen sein, die sich über viele bzw. mehrere Grundstücke erstrecken.

Außerdem soll das Grundbuc...