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OLG Düsseldorf Beschluss v. - I-3 Wx 47/12

Gesetze: BGB § 2247 Abs. 1, Abs. 2, 3 Satz 1; FamFG § 26

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Überzeugungsbildung des Nachlassgerichts von der Echtheit und Eigenhändigkeit einer letztwilligen Verfügung bedarf es im Zweifelsfalle der Einholung eines schriftvergleichenden Gutachtens.

2. Verbleibende ungeklärte Zweifel des Gutachters kann das Beschwerdegericht gegebenenfalls auf der Grundlage der vom Nachlassgericht durchgeführten Beweisaufnahme auch ohne weitere eigene Ermittlungen, namentlich ohne ein - nur ausnahmsweise einzuholendes - weiteres Gutachten überwinden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
TAAAE-40409

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