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WP Praxis 8/2013 S. 154

Redaktionelle Überarbeitung des IDW PH 9.200.2 zum Abschlussprüferhonorar

Der HFA des IDW hat am den redaktionell überarbeiteten IDW PH 9.200.2 „Pflichten des Abschlussprüfers eines Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmens und des Konzernabschlussprüfers im Zusammenhang mit § 285 Nr. 17 HGB” verabschiedet.

Die Änderungen betreffen vor allem die Anpassung der Tz. 9 an die Beurteilung von Fehlern im Anhang nach IDW PS 250 n. F. „Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung”. Klargestellt wird, dass es sich bei der Angabe nach § 285 Nr. 17 HGB um eine originäre Anhangangabe handelt, die anderen Einblickszielen dient. Das Unterlassen einer solchen Angabe ist gem. IDW PS 250 n. F., Tz. 28, grundsätzlich wesentlich. Eine inhaltliche Änderung der bisherigen Regelung ergibt sich damit nicht.

IDW PH 9.200.2 wird in den IDW Fachnachrichten 7/2013 sowie dem WPg Supplement 3/2013 veröffentlicht.