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Handelsrechtliche Bilanzierung beim Formwechsel
Grundsätze und Neuerungen nach IDW RS HFA 41
Am hat der HFA den neuen IDW RS HFA 41 „Bilanzierung beim Formwechsel im handelsrechtlichen Jahresabschluss” verabschiedet, der die bisherige IDW Stellungnahme HFA 1/1996 „Zweifelsfragen beim Formwechsel” ersetzt, wobei sich nur wenige materielle Änderungen ergaben. Anlass für die Überarbeitung waren insbesondere die Änderungen durch das BilMoG. Außerdem wurden die Ausführungen zum Eigenkapitalausweis ergänzt und weitere inhaltliche Klarstellungen vorgenommen.
Hoffmann/Lüdenbach, NWB-Kommentar Bilanzierung, 4. Aufl., Herne 2013, § 272 Rz. 115 ff. NWB FAAAE-25135
Der Formwechsel ist ein bloßer Wechsel des Rechtskleids. Mangels Vermögensübergang bedarf es keiner gesonderten Handelsbilanzen. Die Buchwerte der Vermögensgegenstände und Schulden sind vom formgewechselten Rechtsträger fortzuführen. Mit seiner Eintragung in das Handelsregister ist ein Formwechsel wirksam. Eine Rückwirkung des Formwechsels ist handelsrechtlich ausgeschlossen.
Bei Wirksamwerden des Formwechsels in der Aufhellungsphase des Jahresabschlusses richten sich die Aufstellungs-, Prüfungs-, Offenlegungspflichten grundsätzlich nach der Rechtsform, die am Abschlussstichta...