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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 02 | Lohnsteuer: BMF entschärft BFH-Rechtsprechung zu steuerbegünstigten Zuschüssen

Das BMF hat im Hinblick auf die Steuerbegünstigung von bestimmten zweckgebundenen Zusatzleistungen zum Arbeitslohn zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn” Stellung genommen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Kontinuität der Rechtsanwendung ist die neue restriktive Rechtsprechung des BFH hierzu nicht anzuwenden. Nur Gehaltsumwandlungen sind danach schädlich.

Zwei lohnsteuerliche Themen machen heute den Anfang. Das Bundesfinanzministerium hat die Anwendung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geregelt – zur Bewertung von Sachbezügen und zur Steuerbegünstigung von zusätzlichen Arbeitgeberleistungen. Positiv ist: In beiden Fällen hat das BMF eine steuerzahlerfreundliche Lösung gefunden, mit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gut leben können. Beginnen wir mit dem Schreiben zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn”. Hier hat die Verwaltung die aktuellen Entscheidungen des BFH entschärft. Es handelt sich also um einen Nichtanwendungserlass. Ausnahmsweise einmal zugunsten der Steuerzahler.

Hintergrund ist: Bestimmte Leistun...