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Track 17-18 | Reisekosten-Reform: Neuregelungen bei Unterkunftskosten ab 2014
Unterkunftskosten im Rahmen einer längerfristigen auswärtigen Tätigkeit an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte sind ab 2014 im Zeitraum von 48 Monaten – wie bisher – unbeschränkt als Werbungskosten abzugsfähig. Danach können sie aber nur noch bis zu einem Betrag von 1.000 € pro Monat (wie bei einer doppelten Haushaltsführung) berücksichtigt werden. Daneben gibt es weitere kleinere Neuerungen bei Unterkunftskosten im Rahmen der Reisekosten-Reform.
Track 17 | Notwendigkeit, Begrenzung nach 48 Monaten
Die Reisekosten-Reform ab 2014 steht jetzt auf dem Themenplan. Als treuer Hörer wissen Sie: In einer kleinen Serie stellen wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen vor.
Den Anfang machte in der Mai-Ausgabe die neue gesetzliche Definition der „ersten Tätigkeitsstätte”. Dann folgte im Juni ein Überblick zu den Vereinfachungen beim Verpflegungsmehraufwand. Im letzten Monat haben wir die Frage beantwortet: Was ist ab 2014 zu beachten, wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern anlässlich einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit Mahlzeiten zur Verfügung stellt? Heute folgt nun der vierte Streich: Wir informieren Sie über die neuen Regeln bei Unterkunftskosten...