Anwendung des § 4 Abs. 3 S. 4 in der Fassung des StEindämmG für nach dem angeschaffte Wirtschaftsgüter
Anschaffungszeitpunkt vom Wirtschaftsgütern
Keine verfassungswidrige Rückwirkung der Anwendungsregelung
Keine Anfechtung des Gewerbesteuerbescheids mit Einwendungen gegen den festgesetzten Messbetrag
Leitsatz
1. § 4 Abs. 3 S. 4 EStG in der Fasssung des StEindämmG vom (BStBl I 2006, 1095) ist gemäß § 52 Abs. 2 S. 10 EStG
grundsätzlich für alle Wirtschaftsgüter anzuwenden, die nach dem angeschafft, hergestellt oder eingelegt wurden.
2. Unter Anschaffung des in Frage stehenden Wirtschaftsguts ist auch mit Blick auf § 52 Abs. 10 S. 2 EStG zu verstehen, dass
der Erwerber zumindest die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut in dem Sinne erlangt hat, dass er als dessen
wirtschaftlicher Eigentümer i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO anzusehen ist, wobei als Anschaffungszeitpunkt in der Regel der
Übergang von (Eigen-)Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten angesehen wird.
3. Die Regelung in § 52 Abs. 10 S. 2 EStG führt zu einer unechten Rückwirkung, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
ist.
4. Wendet sich ein Steuerpflichtiger mit seinem Begehren lediglich gegen die Besteuerungsgrundlagen der Gewerbesteuer im Gewerbesteuermessverfahren,
wird der Gewerbesteuerbescheid also lediglich als Folgebescheid zum Gewerbesteuermessbescheid angegriffen, ist der Rechtsbehelf
wegen Gewerbesteuer unzulässig.
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1415 Nr. 17 WAAAE-40191
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.