Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Münster Urteil v. - 14 K 3871/11 G,F

Gesetze: EStG § 12 Nr 1, EStG § 4 Abs 4

Lebenshaltungskosten, Arbeitszimmer

Keine Aufteilung von Wohnungsaufwendungen eines Handelsvertreters bei anteiliger betrieblicher Nutzung der Räume

Leitsatz

1) Aufwendungen eines selbständigen Handelsvertreters für Räumlichkeiten, die der privaten Sphäre zuzurechnen sind (Wohnzimmer, Esszimmer, Küche, Flur und Bad), sind auch nicht anteilig als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, wenn die Räume nicht nahezu ausschließlich betrieblich genutzt werden.

2) Aufwendungen für das Wohnzimmer sind auch dann nicht anteilig abziehbar, wenn sich in dem Zimmer eine überwiegend betrieblich genutzte Arbeitsecke befindet.

Fundstelle(n):
GAAAE-40179

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen