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Außenprüfung | Zulässigkeit einer Auftragsprüfung
Das Wohnsitz-FA eines Konzern-Gesellschafters darf das für die Besteuerung des Konzerns zuständige FA mit einer Außenprüfung beim Gesellschafter beauftragen, S. 652wenn Rechtsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter und der Gesellschaft bestehen.
Eine [i]Gründe für Beauftragung müssen genannt werdenderartige Auftragsprüfung im Sinne von § 195 Satz 1 AO ist zulässig, wenn es sachliche Gründe für die Beauftragung gibt und diese in der Prüfungsanordnung genannt werden. Unbeachtlich ist dabei, ob die Prüfungsanordnung vom beauftragenden oder aber vom beauftragten FA erlassen wird.
Im [i]Auftragsprüfung wegen Vermietung durch Gesellschafter an KonzernStreitfall lagen sachliche Gründe für eine Auftragsprüfung vor: Das beauftragte FA führte gerade eine Außenprüfung bei der Konzernmutter durch, die Räume von ihrem Gesellschafter angemietet hatte. Aufgrund dieses Mietverhältnisses durfte das für den Gesellscha...