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Umsatzsteuer | Kein Vertrauensschutz wegen fehlender Sorgfalt bei innergemeinschaftlicher Lieferung
Ein deutscher Unternehmer kann sich nicht auf den Vertrauensschutz gemäß § 6a Abs. 4 UStG berufen, wenn sein angeblicher EU-Abnehmer bei der Kontaktaufnahme ausschließlich deutsche Telefon-Vorwahlnummern verwendet hat. Bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte dem deutschen Unternehmer auffallen müssen, dass der „EU-Abnehmer” tatsächlich aus dem Inland stammt.
Wie [i]Vorlage gefälschter Personalausweise so oft, ging es in dem jetzt vom BFH entschiedenen Fall um einen Barverkauf von Pkw – diesmal allerdings nicht nach Italien, sondern an eine Luxemburger GmbH. Tatsächlich war die GmbH aber bereits seit mehreren Jahren gelöscht, und die GmbH-Vertreter legten gefälschte Ausweise vor. Die Kontaktaufnahme kam über ein Mobiltelefon und Telefax mit jeweils deutscher Vorwahl zustande. Der Verbleib der Pkw blieb ungeklärt.
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