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BFH 28.2.2013 VI R 6/12, BBK 14/2013 S. 649

Steuerrecht | Kosten einer Stewardess für Ausbildung zur Pilotin

Eine Flugbegleiterin (Stewardess) kann ihre Kosten zur Ausbildung als Verkehrspilotin in voller Höhe als Werbungskosten absetzen.

Der [i]Kosten für Zweitausbildung weiterhin absetzbarWerbungskostenabzug ist weder nach § 9 Abs. 6 EStG noch nach § 12 Nr. 5 EStG ausgeschlossen. Denn nach diesen Vorschriften wird nur der Abzug von Kosten für eine Erstausbildung oder für ein Erststudium ausgeschlossen, nicht aber die Kosten für eine Zweitausbildung oder ein Zweitstudium. S. 650

Die [i]Zweijährige Ausbildungsdauer nicht erforderlichAusbildung zur Pilotin war im Streitfall aber die Zweitausbildung, weil es sich bei der früheren sechsmonatigen Ausbildung zur Stewardess um die Erstausbildung gehandelt hatte. Für eine Erstausbildung genügt der Erwerb von Kenntnissen, die anschließend für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet und ausreichend sind. Weder bedarf es einer zweijährigen Ausbildungsdau...