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BBK 14/2013 S. 654

Gesetzgebung | Bundestag beschließt Reform des Ordnungsgeldverfahrens

Am [i]NWB ReformRadar auf www.nwb.de hat der Deutsche Bundestag die Reform des Ordnungsgeldverfahrens verabschiedet: Versäumen kleinste und kleine Kapitalgesellschaften die Fristen für die Offenlegung ihres Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger, kommen aber dann der Publizitätspflicht nach, ermäßigt sich das Ordnungsgeld von 2.500 € auf

  • 500 € bei Kleinstkapitalgesellschaften, die von der Hinterlegungsoption Gebrauch gemacht haben (§ 326 Abs. 2 HGB);

  • 1.000 € bei kleinen Kapitalgesellschaften und

  • im Übrigen 2.500 €, wenn ein höheres Ordnungsgeld angedroht worden ist.

Es bleibt also bei einer Verletzung der Offenlegungsfrist bei der Einleitung eines Ordnungsgeldverfahrens; dessen Höhe beträgt unverändert mindestens 2.500 € und höchstens 25.000 €. Es bleibt auch bei der Frist von sechs Wochen, in der...