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OLG Koblenz 23.01.2013 5 U 789/12, NWB 29/2013 S. 2289

Grundstücksrecht | Keine gemischte Schenkung bei niedrigem Grundstückskaufpreis und lebenslangem Wohnrecht

Ein vom Vorkaufsrecht erfasster Vertrag liegt auch dann vor, wenn der vereinbarte Kaufpreis für ein Hausanwesen zwar lediglich 64 % des Verkaufspreises ausmacht, dem Verkäufer zugleich aber ein lebenslanges Wohnrecht verbleiben soll. Selbst wenn dieses Wohnrecht als Leihe zu qualifizieren wäre, ist es zumindest dann nicht als wertlos anzusehen, wenn eine Rückforderung zu Lebzeiten des Entleihers ausgeschlossen ist.

Anmerkung:

Dingliche und im Grundbuch vermerkte Vorkaufsrechte werden vor allem zum erleichterten Erwerb zwischen Grundstücksnachbarn begründet sowie zur Ergänzung von langfristigen Grundstücksmiet- oder -pachtverträgen oder zur Verhinderung des Eindringens unerwünschter Eigentümer bei kleineren Wohnungseigentümeranlagen vereinbart. [i]infoCenter „Schenkung” NWB TAAAB-13231 Daneben existieren auch ...