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Einkommensteuer | Kein Spekulationsgewinn bei einem Bedingungseintritt nach Fristablauf
Nach dem kommt es für die Berechnung der zehnjährigen sog. Spekulationsfrist auf die zivilrechtliche Wirksamkeit und nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an. Erfolgt der Verkauf unter einer aufschiebenden Bedingung und tritt diese erst nach Ablauf der Spekulationsfrist ein, liegt kein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft vor. Das hat das Finanzgericht klargestellt und damit über eine bei Grundstücksveräußerungen [i]infoCenter „Spekulationsgeschäfte und private Veräußerungsgeschäfte” NWB EAAAB-04874 immer wieder auftretende, höchstrichterlich noch nicht geklärte Fragestellung zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat der Senat die Revision zugelassen.