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FG Köln Urteil v. - 13 K 1911/08 EFG 2013 S. 1422 Nr. 17

Gesetze: EGV / AEUV Art 43/ Art 49 GewStG § 8 Nr 1

Gewerbesteuer; Europarecht

Hinzurechnung, Dauerschuldzinsen, Vorlagepflicht zum EuGH, Niederlassungsfreiheit

Leitsatz

1) Die vom Steuerpflichtigen an eine direkt oder indirekt beherrschte belgische Gesellschaft gezahlten Dauerschuldzinsen sind bei der Berechnung des Gewerbeertrags gemäß § 8 Nr. 1 GewStG hinzuzurechnen.

2) Diese deutsche Rechtslage verstößt nicht gegen die europarechtliche Niederlassungsfreiheit, so dass eine Vorlage an den EuGH nicht geboten ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1430 Nr. 24
EFG 2013 S. 1422 Nr. 17
EStB 2013 S. 381 Nr. 10
IWB-Kurznachricht Nr. 20/2013 S. 707
WAAAE-39787

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