Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit, Entschädigung, Fünftelregelung
Leitsatz
1) Die Pauschalvergütung für eine Arbeitnehmererfindung kann bei fehlenden Anhaltspunkten für eine Entlohnung für eine mehrjährige
Tätigkeit nicht tarifbegünstigt nach § 34 Abs. 1, 2 EStG (Fünftelregelung) besteuert werden.
2) Eine solche Vergütung ist bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis und erstmaliger vertraglicher Anspruchsfeststellung auch
keine begünstigt zu besteuernde Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG.
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 1222 Nr. 15 GStB 2013 S. 342 Nr. 10 MAAAE-39786
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