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FG Münster Urteil v. - 11 K 2389/11 Kg

Gesetze: EStG § 74 Abs 1

Kindergeld

Abzweigung, Ermessensentscheidung

Leitsatz

Kommt der Kindergeldberechtigte seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht allenfalls in einem Umfang von etwa 100,-- im Monat nach, ist die Ermessensentscheidung der Familienkasse, von dem monatlich festgesetzten Kindergeld einen Anteil von 84,-- an die Stadt (Sozialamt) abzuzweigen, die Zahlungen für den Unterhaltsbedarf des Kindes erbringt, rechtmäßig.

Fundstelle(n):
CAAAE-39785

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