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IWB Nr. 13 vom Seite 438

FATCA-Umsetzung in Deutschland

Das deutsche IGA vom 31. 5. 2013

Marion Döhle

Die Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten durch verstärkten (automatischen) Informationsaustausch ist in letzter Zeit verstärkt in den Fokus gerückt. Die FATCA-Umsetzung im Rahmen des am unterzeichneten „Intergovernmental Agreement – IGA” zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika ist ein bedeutender Schritt dorthin.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Aktueller Stand der FATCA-Regelungen

[i]Bekämpfung der SteuerhinterziehungAm ist der „Foreign Account Tax Compliance Act” („FATCA”) als Teil des „Hiring Incentives To Restore Employment Act” („Hire Act”) mit dem Ziel, einer effektiveren Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch US-Steuerpflichtige durch sog. Off-shore-Konten bzw. -Gesellschaften in Kraft getreten. Um dieses Ziel zu erreichen, droht die US-Finanzverwaltung (IRS) ausländischen Finanzinstituten („Foreign Financial Institution” – FFI), die nicht umfassenden Identifizierungs-, Dokumentations- und Meldeverpflichtungen an den IRS hinsichtlich bestimmter Finanzkonten US-Steuerpflichtiger nachkommen, mit einer 30 %igen Quellensteuer (FATCA-Quellensteuer) auf Zahlungen ...