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StuB Nr. 13 vom Seite 503

Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

Wesentliche Neuerungen der Novelle 2013

Prof. Dr. Jens M. Schmittmann

Seit dem Jahre 2002 ist gem. § 15 Satz 1 EGAktG die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abzugeben. Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft erklären gem. § 161 Abs. 1 Satz 1 AktG jährlich, dass dem „Deutschen Corporate Governance Kodex” (DCGK) entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewandt wurden oder werden und warum nicht. Der DCGK stellt gem. seiner Präambel wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen (Unternehmensführung) dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex soll das Deutsche Corporate Governance-System transparent und nachvollziehbar machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen fördern. Er wird i. d. R. einmal jährlich vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen überprüft und bei Bedarf angepasst. Der nachfolgende Beitrag greift den Beitrag des Verfassers zur Novelle 2012 auf, stellt die wesentlichen Neuerungen der Novelle 2013 vor und...