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StuB 13/2013 S. 511

Maßnahmen zur Unterstützung der Hochwasseropfer

Durch das Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni 2013 sind in weiten Teilen des Bundesgebiets beträchtliche Schäden entstanden. Das BMF hat nun im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gem. Schreiben vom 21. 6. 2013 - IV C 4 - S 2223/07/0015 :008 NWB GAAAE-38991 Verwaltungsregelungen beschlossen, die vom 1. 6. 2013 bis 31. 5. 2014 gelten sollen. Hierzu führt das BMF u. a. aus:

  • Wendet der Stpfl. seinen von dem Hochwasser unmittelbar betroffenen Geschäftspartnern zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen unentgeltlich Leistungen aus seinem Betriebsvermögen zu, sind die Aufwendungen in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ist insoweit aus Billigkeitsgründen nicht anzuwenden.

  • Beim Empfänger sind die Zuwendungen gem. § 6 Abs. 4 EStG als Betriebsei...