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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 EG 2693/12

Leitsatz

Leitsatz:

Später als drei Wochen nach Ablauf eines Kalenderjahres im Folgejahr (hier: April 2011) ausbezahlte Gehaltsnachzahlungen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren als sonstige Bezüge behandelt werden, bleiben für die Bemessung des Elterngeldes unberücksichtigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 13 Nr. 30
WAAAE-39547

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