RL 2011/96/EU Artikel 10
Artikel 10
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. [1]
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
KAAAE-39444
1Anm. d. Red.: In Kraft getreten am nach Verkündung am .