Verfassungswidrigkeit des Abzugsverbots für Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen: Kein Ausschluss des Abzugs der tatsächlichen Werbungskosten bei Veranlagungsantrag
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Ist die Regelung in § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass entgegen § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG die tatsächlich entstandenen Werbungskosten jedenfalls dann abzugsfähig sind, wenn der individuelle Steuersatz bereits unter Berücksichtigung nur des Sparer-Pauschbetrags unter 25% liegt?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
PAAAE-39438