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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 14 K 237/12

Gesetze: EStG § 33

Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz

  1. Zur Versagung des Werbungskostenabzugs für Aufwendungen, die der Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus einer Grundschuld dienen.

  2. Nach neuerer BFH-Rechtsprechung sind Zivilprozesskosten nur zu berücksichtigen, wenn sich der Stpfl. nicht mutwillig leichtfertig auf einen Prozess eingelassen hat.

  3. Bietet die beabsichtigte Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung aus Sicht eines verständigen Dritten keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, kommt ein Abzug als agB nicht in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 18 Nr. 40
WAAAE-39401

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