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NWB direkt Nr. 27 vom Seite 710

Deutsche Rentenversicherung ändert Befreiungspraxis

Peter Leuchtenberg

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAE-39320 Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hat nunmehr reagiert, nachdem der für die Mitgliedschaftsrechte in der Rentenversicherung zuständige 12. Senat des BSG kürzlich drei Entscheidungen ( NWB VAAAE-33675, B 12 R 3/11 R NWB ZAAAE-35259 und B 12 R 5/10 R NWB NAAAE-34586) veröffentlichte, die die Reichweite der Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für Angehörige freier Berufe und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke neu beschreiben. Durch die neue Rechtsprechung sieht sich die DRV „veranlasst, ihre derzeitige Verwaltungspraxis in einigen Bereichen nachzujustieren”, wie sie aktuell bekannt gibt.

Ausführlicher Beitrag .

Die bisherige Befreiungspraxis der DRV

[i]Weite Auslegung des § 6 SGB VIDie DRV ist nach ihrer bisherigen Praxis davon ausgegangen, dass für klassische berufsspezifische Tätigkeiten eine einmal erteilte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (§ 6 SGB VI) beim Arbeitgeberwechsel fortgilt, wenn auch der Arbeitgeber bestimmte Kriterien erfüllt und der angestellte Freiberufler eine entsprechende Tätigkeit ausübt.

Richtungswechsel durch die BSG-Entscheidungen

[i]Nun Geltung nur für konkrete BeschäftigungNach den neuen BSG-Urteilen geht die...