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Einkommensteuer | Versorgungsleistungen auch bei Betriebsüberlassung zur Bewirtschaftung
Die Überlassung eines Betriebs zur Bewirtschaftung ist als Übertragung i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG n. F. zu werten. Die gegenteilige Auffassung in Rn. 22 des (BStBl 2010 I S. 227), wird, so das dem Zweck der gesetzlichen [i]infoCenter „Versorgungsleistungen” NWB PAAAC-65659 Neuregelung nicht gerecht.
Nach der bis zum geltenden Gesetzesfassung waren insbesondere Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge als Sonderausgaben abziehbar. [i]Fürwentsches/Schulz, NWB 44/2010 S. 3563Gegenstand einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen konnte nicht nur die Übertragung von Betriebsvermögen, sondern auch die Übertragung von Privatvermögen, insbesondere Kapital- und Grundvermögen, sein.