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Allgemeines Steuerrecht | Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Hochwassers
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder weitere steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen des Hochwassers beschlossen ( NWB GAAAE-38991), die vom bis gelten sollen. Hierzu führt das BMF u. a. aus: (1) Wendet der Steuerpflichtige seinen von dem Hochwasser unmittelbar betroffenen Geschäftspartnern zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen unentgeltlich Leistungen aus seinem Betriebsvermögen zu, sind die Aufwendungen in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ist insoweit aus Billigkeitsgründen nicht anzuwenden. (2) Beim Empfänger sind die Zuwendungen gem. § 6 Abs. 4 EStG als Betriebseinnahme mit dem gemeinen Wert anzusetzen. (3) Beihilfen und Unterstützungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer könne...