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OLG München Beschluss v. - 31 Wx 267/12

Gesetze: § 2084 BGB

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein hypothetischer Wille zur Ersatzberufung der Ehefrau des kinderlos vorverstorbenen Sohnes kann im Rahmen der ergänzender Auslegung nicht festgestellt werden, wenn auch nahe Verwandte vorhanden sind, zu denen der Erblasser Kontakt gepflegt hat.

2. Lässt sich ein solcher hypothetischer Wille des Erblassers, der auf eine Ersatzberufung einer bestimmten Person gerichtet ist, nicht feststellen, bleibt es bei der Regelungslücke mit der Folge, dass gesetzliche Erbfolge eintritt.

Fundstelle(n):
ErbBstg 2013 S. 190 Nr. 8
BAAAE-39272

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