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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 4 KR 87/12 B ER

Gesetze: SGB V § 229; SGG § 86b Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Kapitalauszahlung aus einer Pensionszusage eines Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer ist wegen des betrieblichen Bezugs und der einer Rente vergleichbaren Einkommensersatzfunktion ein Versorgungsbezug iSv § 229 Abs 1 Satz 1 Nr 5, Satz 3 SGB V. Dies gilt auch, wenn die Pensionszusage nicht auf dem Arbeitsverhältnis, sondern auf der Gesellschafter- und Inhaberstellung des Versicherten beruhte, weil die Motive für die Pensionszusage unerheblich sind.

Fundstelle(n):
HAAAE-39257

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