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Erbschaftsteuerliche Gleichbehandlung von Geschwistern und Kernfamilie
Der entschieden, dass Erwerber der Steuerklasse II wie etwa Geschwister unabhängig von den konkreten Lebensverhältnissen nicht von Verfassungs wegen beanspruchen können, erbschaftsteuerrechtlich wie Ehegatten oder Lebenspartner behandelt zu werden. Der Beitrag stellt die der Entscheidung zugrunde liegenden Erwägungen kurz dar.
I. Hintergrund der Entscheidung
Es bleibt u. a. der Erwerb eines bebauten Grundstücks von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten oder den überlebenden Lebenspartner steuerfrei, soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall selbst gewohnt hat oder hieran aus zwingenden Gründen gehindert war und das Gebäude beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt ist (Familienheim, § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG). Für Geschwister (Steuerklasse II) sieht das ErbStG einen Freibetrag von 20.000 € vor, für Ehegatten oder Lebenspartner (Steuerklasse I) beträgt der Freibetrag 500.000 € (§ 16 ErbStG).
Streitig war, ob die Steuerbefreiung des Familienheims für Ehegatten und Lebenspartner, die für Ehegatten und Lebenspartner geltende Steuerklasse I (§ 15 ErbStG) sowie der für sie geltende Freibetrag (§ 16 ErbStG) au...