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NWB EV 7/2013 S. 214

Erbschaftsteuer – Zusammenhang zwischen Vermächtnis und Versorgungsrente (FG)

Eine als Untervermächtnis vom Erwerber begünstigten Vermögens zu zahlende Versorgungsrente ist erbschaftssteuerlich nur anteilig abzugsfähig (; Revision anhängig).

Hintergrund: Streitig ist, ob bei einem Untervermächtnis ein wirtschaftlicher Zusammenhang im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 4 des Erbschaftsteuergesetzes in der ab 1. 1. 2009 geltenden Fassung (ErbStG) vorliegt.

Hiernach sind Schulden und Lasten, die mit nach § 13a ErbStG befreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, nur mit dem Betrag abzugsfähig, der dem Verhältnis des nach Anwendung des § 13a ErbStG anzusetzenden Wertes dieses Vermögens zu dem Wert vor Anwendung des § 13a ErbStG entspricht.

Sachverhalt: Die Klägerin erhielt als Vermächtnisnehmerin von ihre...