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Arbeitshilfe - Stand: 15.01.2014

Hinweise für Arbeitgeber zur Reisekostenreform 2014

Bernhard Hillmoth

Diese Übersicht zeigt Arbeitgebern für die ab 2014 in Kraft tretende Reform des Reisekostenrechts,

  • welche relevanten Auswirkungen diese mit sich bringt und

  • gibt Hinweise, wie sie darauf reagieren können.

Mehr zum Thema mit weiterführenden Hinweisen in (Schwerpunkt "erste Tätigkeitsstätte") und (Schwerpunkt Fahrtkosten bei auswärtiger Tätigkeit).



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Thema
Hinweis / Praxistipp für Arbeitgeber


Arbeitgeber sollten in Absprache mit dem Arbeitnehmer versuchen, die steuergünstigste Arbeitsstätte als erste Tätigkeitsstätte zu definieren.

Aus Arbeitnehmersicht ist es i.d.R. günstiger, die vom Wohnort weiter entfernte, aber durchaus häufig aufgesuchte Tätigkeitsstätte nicht als erste Tätigkeitsstätte zu bestimmen.


Arbeitgeber sollten eine Überprüfung vornehmen, ob die bisher erforderlichen Aufzeichnungen über den Reiseverlauf und über Abwesenheitszeiten in der bestehenden Form weiter erforderlich sind.

Dadurch dass z.B. bei den Verpflegungsmehraufwendungen eine Abwesenheitsstufe (14 Stunden) entfallen ist, können auch die Aufzeichnungen verein...