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BFH  - I R 21/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: GewStG § 8 Nr 1 Buchst d, GewStG § 8 Nr 1 Buchst e, GG Art 3 Abs 1, GG Art 12, GG Art 14, AO § 163, AO § 227, FGO § 102

Rechtsfrage

Sind gewerbliche Zwischenvermieter (hier: für Hotelimmobilien und Inventar) aufgrund der Besonderheiten ihrer Tätigkeit durch die Hinzurechnungsvorschriften des § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG regelmäßig in einem solchen Ausmaß betroffen, dass bei ihnen unabhängig vom Vorliegen besonderer persönlicher Billigkeitsgründe bereits eine sachliche Unbilligkeit anzunehmen ist? - Nachprüfbarkeit einer Ermessensentscheidung (hier Ablehnung einer Billigkeitsmaßnahme nach §§ 163 oder 227 AO) des FA durch das Gericht? - Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungsvorschriften des § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG i.d.F. des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008?

Billigkeitsmaßnahme; Gewerbesteuer; Hinzurechnung; Pachtzins; Verfassung

Fundstelle(n):
IAAAE-39008

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