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BFH 19.2.2013 IX R 7/10, StuB 12/2013 S. 472

Einkommensteuer | Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten; gewerbliche Zwischenvermietung

(1) Bei Gewerbeimmobilien ist stets im Einzelfall festzustellen, ob der Stpfl. beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. (2) Aufwendungen für ein nach Anmietung leerstehendes Gewerbeobjekt können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Stpfl. – als gewerblicher Zwischenmieter – die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen und sie später nicht aufgegeben hat. (3) Ist dem Stpfl. von Anfang an bekannt oder zeigt sich später aufgrund vergeblicher Vermietungsbemühungen, dass für ein seit Jahren leerstehendes Objekt, so wie es baulich gestaltet ist, kein Markt besteht und es deshalb nicht vermietbar ist, muss der Stpfl. – will er di...